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Clubdaten
Am 01. August 1983 wurde der SC Rhenus Beuel e.V. gegründet. Die Kurzbezeichnung ist SCRB. Sein Sitz ist im Stadtbezirk Beuel der Stadt Bonn. Unter der Nummer 5034 ist der Club beim Amtsgericht Bonn in Vereinsregister eingetragen.

Clubverwaltung
Der SC Rhenus Beuel e.V. ist kein wirtschaftlicher Geschäfts- oder Dienstleistungsbetrieb, sondern ein ausschließlich und unmittelbar gemeinnütziger Amateurschwimmclub (Einspartenverein) im Sinne der Bestimmungen der FINA (Weltverband) und des Finanzamtes. Zuschüsse und Zuwendungen werden ausschließlich zu gemeinnützigen Zwecken des SCRB verwendet. Die Selbstverwaltung wird durch die Satzung mit ihren Ordnungen über die Cluborgane geregelt.

Organe
Mitgliederversammlung, Jugendversammlung und Vorstand.

Kontrolle und Rechtshilfe
Revision und Schiedsgericht

Vorstand
Der Vorstand wird für eine Amtszeit von 3 Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt und besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und drei Vorstandsmitgliedern. Nähere Informationen über den Vorstand des SC Rhenus Beuel e.V. können Sie dem Punkt "Das Team" entnehmen.

Ressorts
Im Interesse einer transparenten und rationellen Vorstandsarbeit sind die Aufgaben in Ressorts verteilt: Organisation; Verwaltung und Finanzen; Sport; Jugend, Presse und Werbung sowie Familie, Schule, Soziales und Gesundheit.

Ziele und Mitwirkung
Kurz-, mittel- und langfristige Ziele des SCRB sind Förderung und Pflege des Schwimmsports wegen des Vergnügens und des körperlichen, geistigen und gesellschaftlichen Nutzens, der sich daraus ergibt. Nur im Rahmen seiner gegebenen Möglichkeiten unter Mitwirkung der Mitglieder, Erziehungsberechtigten und durch Unterstützung von Förderern kann der SCRB seine Ziele verwirklichen. Desweiteren können die Ziele nur in Zusammenarbeit mit dem Dach- und Fachverband, den ortsansässigen Schulen sowie mit sonstigen sportlichen und sozialen Institutionen erreicht werden.

Clubinformation
Über alle Aktivitäten und Maßnahmen werden die Mitglieder schriftlich informiert. Die Informationen werden persönlich an die Mitglieder während des Trainingsbetriebes in den Sportstätten verteilt oder per Briefpost zugeschickt. Weitere Informationen können, neben dieser Internetseite, dem clubeigenen Schaukasten im Hallenbad Beuel entnommen werden oder Sie informieren sich in unserer Geschäftsstelle in der Obere-Wilhelm-Str. 23 in 53225 Bonn.

Sozialberatung
Der Vorstand ist in der Lage allen Hilfesuchenden sowohl nach wirtschaftlichen als auch nach sozialbedingten Aspekten persönliche Hilfe und Beratung zu gewähren. Die Beratung sowie eventuell die Vermittlung von sozialen Diensten ist kostenfrei.

Antrag auf Mitgliedschaft
Der SCRB kennt nur Mitgliedschaften von natürlichen Personen (ordentliche Mitglieder vom vollendeten 18. Lebensjahr und jugendliche Mitglieder bis zum 18. Lebensjahr). Der Antrag auf Mitgliedschaft erfolgt durch Einreichung des Aufnahmeantrags des SC Rhenus Beuel e.V. (siehe unter dem Punkt "Dokumente"). Nach Eingang des Aufnahmeantrags entscheidet der Vorstand über die Mitgliedsaufnahme. Die Antragsteller erhalten eine schriftliche Aufnahmebestätigung. Grundsätzlich erfolgt die Aufnahme zum Ersten des nächsten Monats. Mit der Aufnahmebestätigung erhalten die neuen Mitglieder eine Satzung, den Mitgliedsausweis sowie die Rechnung über die Zahlung der Aufnahmegebühr, Verwaltungsgebühr und dem Beitrag für das laufende Geschäftsjahr.

Rechte und Pflichten
Die ordentlichen Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung Sitz-, Stimm- und Wahlrecht. Die jugendlichen Mitglieder haben dies in der Jugendversammlung. Im Rahmen der Regelung der Trainingszeiten haben alle Mitglieder das Recht am Trainingsbetrieb ihrer Abteilungen teilzunehmen. Die Mitglieder können an allen Maßnahmen und Aktivitäten des SCRB unter Beachtung der Regelungen teilnehmen. Mitglieder, Erziehungsberechtigte und Zahlungspflichtige haben die Pflicht, Änderungen der Wohnanschrift und der Bankverbindung umgehend mitzuteilen.


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